Einstellungen der Bevölkerung in Deutschland zum Tierschutz in der Angelfischerei

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Der Tierschutz hat in Deutschland eine hohe gesellschaftliche Bedeutung und ist über den Artikel 20a des Grundgesetzes fest in der Verfassung verankert. Infolgedessen sind hierzulande die Fischerei und die Nutzung von Fischen in der Forschung von strengen tierschutz rechtlichen Auflagen betroffen. Auch die Schweiz hat vor wenigen Jahren strenge tierschutzrechtliche Regeln in Bezug auf die Nutzung von Fischen im Rahmen der Fischerei eingesetzt. Die ethische Bewertung fischereilicher Aktivitäten hängt wesentlich von der Intention des Fischers bzw. Anglers und der Verwendung des Fangs ab. Während eine erwerbsmäßige Nutzung von Fischen für die menschliche Ernährung in der Regel von allen Gesellschaften toleriert wird, ist insbesondere die als Freizeitbeschäftigung ausgeübte Angelfischerei seit vielen Jahren mit dem Vorwurf der unnötigen Tierquälerei konfrontiert. Das deutsche Tierschutzgesetz verlangt einen vernünftigen Grund, wenn Tieren – so auch Fischen – Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Nach derzeitiger Rechtsprechung ist ein solcher dann gegeben, wenn man Fische zum eigenen Verzehr oder aus Hegegründen fängt. Hingegen sind anglerische Praktiken, die einen so definierten vernünftigen Grund vermissen lassen, seit den 1980er Jahren sukzessive eingeschränkt und teils verboten worden. Zur Debatte stehen insbesondere Praktiken wie das sogenannte Put-and-Take-Angeln in kommerziellen Angelteichen, das Wettangeln sowie das freiwillig motivierte Zurücksetzen großer, entnahmefähiger Fische oder die Nutzung lebender Köderfische beim Angeln auf Raubfische. Wie nimmt die Bevölkerung in Deutschland diese Diskussion wahr? Glauben die Bürgerinnen und Bürger, dass Fische Schmerzen empfinden, und wenn ja, ist das für sie moralisch relevant? Wird die Angelfischerei aus Sicht des Tierschutzes ähnlich kritisch bewertet wie die Jagd oder die Nutzung von Tieren zu Forschungszwecken? Was ist für die Bevölkerung eine akzeptable Begründung des Angelns? Und würden die Menschen in Deutschland gar ein Angelverbot unterstützen? Vor Ihnen liegt die erste repräsentative Erhebung zur Einstellung der deutschen Bevölkerung zu Fragen des Tierschutzes in derAngelfischerei. Die Arbeit der Autoren Dr. Carsten Riepe und Prof. Dr. Robert Arlinghaus schließt eine wesentliche Lücke, indem sie den Diskurs über die ethische Wertung der Angelei um objektive Daten aus Sicht der Bevölkerung ergänzt. Möge dieser Berichtsband seinen Leserkreis in der interessierten Öffentlichkeit, bei Behörden und Verbänden und nicht zuletzt unter Anglerinnen und Anglern finden. Ich bin überzeugt, dass die vorliegende Schrift helfen wird, die Diskussion zum Tierschutz in der Angelfischerei zu versachlichen und zu beleben. Ich wünsche Ihnen viel Freude und Anregung beim Lesen dieses IGB-Berichtes.

Riepe, C., Arlinghaus, R. (2014). Einstellungen der Bevölkerung in Deutschland zum Tierschutz in der Angelfischerei. Berichte des IGB, Heft 27/2014, 196 pp.


Veröffentlicht : 2014
Erschienen in : Berichte des IGB, 27/2014, 196 pp.