Catch & Release - Eine juristische Untersuchung

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I. VorbemerkungDer nachstehende Beitrag macht den – erneuten – Versuch einer Versachlichung der Debatte rund um die Praktik des Catch & Release. Zunächst wird kurz definiert, was unter Catch & Release zu verstehen ist. Sodann wird untersucht, ob und wieweit diese Praxis mit der geltenden Rechtslage in Einklang steht. Bevor auf die eigentliche Thematik einzugehen ist, nötigt die bis dato stattgefundene Diskussion eine Stellungnahme ab. Offenkundig vergeblich hatte Arlinghaus eine Versachlichung der Debatte unter Ausschluss von Emotionen angemahnt. (5) Mit seinen Angriffen auf die ostdeutschen fischereiwissenschaftlichen Institute, namentlich Prof. Dr. Schreckenbach (6) vom angewandt arbeitenden Institut für Binnenfischerei in Potsdam, verlässt Drossé das Feld einer wissenschaftlichen Diskussion. Einen anerkannten Gutachter und Kenner seines Faches der Vetternwirtschaft zu bezichtigen („Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe“ [7]) und ihm zu unterstellen, auf Grund von Lobbyismus ein Gefälligkeitsgutachten erstellt zu haben, erscheint im Rahmen einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung als zu weitgehend. Auf dieser Basis sollte eine wissenschaftliche Debatte nicht fußen. Im Folgenden wird es daher unterlassen, nochmals oder zum Teil auch weitere verbale Ausfälle anzuzeigen. Gleichwohl konnten die Äußerungen Drossés nicht unwidersprochen bleiben.

Jendrusch, K., Arlinghaus, R. (2005). Catch & Release – eine juristische Untersuchung. Agrar- und Umweltrecht 35, 48-51


Veröffentlicht : 2005
Erschienen in : Agrar- und Umweltrecht 35, 48-51