Neue Ergebnisse aus dem StörBagger-Projekt: Freizeitnutzung und Biodiversität im Einklang?

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Das vom Anglerverband Niedersachsen, dem Landesfischereiverband Bayern, und dem Landesverband Sächsischer Angler finanzierte Forschungsprojekt StörBagger, durchgeführt vom IGB und IFishMan unter Leitung von Prof. Dr. Robert Arlinghaus, widmete sich über mehrere Jahre der Frage, welche ökologischen Auswirkungen von Freizeitaktivitäten wie der Angelfischerei an Baggerseen ausgehen – und welche nicht.

Die Kernergebnisse:

Während menschliche Präsenz an Seen generell gewisse Auswirkungen auf die Biodiversität haben kann, sind pauschale Aussagen über die Störwirkung einzelner Freizeitnutzungen – insbesondere der Angelfischerei – wissenschaftlich nicht haltbar. Eine umfassende Literaturstudie (Metaanalyse) sowie mehrere Feldstudien in Niedersachsen zeigen: Andere Faktoren wie Landnutzung, Nährstoffeintrag und veränderte Habitatstrukturen haben deutlich stärkere Effekte auf die biologische Vielfalt als die Angelfischerei über Entnahme oder die Hege. Ufernutzungen wie Baden oder Schwimmen, Bootsfahren und das Führen von Hunden zeigen stärkere negative Auswirkungen als das Uferangeln, z. B. auf sensible Vögel oder über Trittschäden.

Relevant ist auch: Im Unterschied zu anderen Freizeitnutzungen tragen Angler:innen über Angelvereine aktiv zum Schutz und zur Förderung der Fischartenvielfalt bei, etwa durch Fischbesatzmaßnahmen oder freiwillig eingerichtete Schutzzonen, die sich nachweislich positiv auf heimische Fischbestände, Vegetation und sensible Vogelarten auswirken. Nur bei Amphibien zeigen sich negative Wirkungen der anglerischen Gewässernutzung auf die Artenvielfalt, wahrscheinlich über den Fraßdruck durch Fische. Allerdings sind steilscharige Baggerseen auch keine geeigneten Amphibienbiotope.

Eine Empfehlungen kann aus den Studien abgeleitet werden: Restriktionen für Angler:innen sollten auf fundierter Evidenz beruhen und im Einzelfall entschieden werden. Pauschale Einschränkungen der Angelfischerei oder der fischereilichen Hege – etwa in Naturschutzgebieten – bei gleichzeitiger Fortführung anderer Freizeitnutzungen führen nicht zwangsläufig zu ökologischen Verbesserungen, verursachen aber hohe soziale Kosten.


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