Künstlich geschaffene Baggerseen werden häufig durch Angelvereine bewirtschaftet. Diese Nutzung unterliegt dem Fischereirecht, das mit einer Hegepflicht einhergeht: So muss der Fischereiberechtigte etwa einen der Größe und Art des Gewässers entsprechenden Fischbestand erhalten und pflegen. Aber gehen Angelvereine an künstlichen Baggerseen sorgsam mit dieser Verantwortung um? Im IGB-Projekt BAGGERSEE wurde diese Frage in Zusammenarbeit mit dem Anglerverband Niedersachsen e.V. und weiteren Partnern aus Forschung und Praxis untersucht. Die Forschenden verglichen beangelte und unbeangelte Naturseen sowie beangelte und unbeangelte Baggerseen in Niedersachsen und Brandenburg. Das Ergebnis: Seen unter anglerischer Obhut beheimaten ähnliche Fischarten wie unberührte Naturseen. Baggerseen, die nicht von Anglern bewirtschaftet werden, befinden sich dagegen in einem sehr jungen Entwicklungsstadium mit wenigen und teilweise untypischen Fischarten.
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