Konzeptioneller Rahmen

Der Begriff „Störung“

Der Begriff „Störung“ ist wertend. In Übereinstimmung mit Stock et al. (1994) wird der Begriff in STÖRBAGGER explizit vermieden. Stattdessen fokussiert der konzeptionelle Rahmen von STÖRBAGGER (Abb. 1) auf andere Begrifflichkeiten wie Einflüsse oder Störreize. Diese können bei Tieren und Pflanzen Reaktionen auslösen und zu Konsequenzen auf unterschiedlichen Ebenen der biologischen Organisation (vom Individuum bis zur Population und dem Ökosystem) führen.

Jeder anthropogene oder auch natürliche Einfluss als Reiz kann eine Reaktion hervorrufen. Die geringste Reaktion ist die Erregung eines Individuums. Diese kann sich auf das Verhalten, zum Beispiel in Form von Flucht auswirken und ist meist voll kompensierbar und dann naturschutzfachlich unerheblich. Unter Umständen wirken sich physiologische oder Verhaltensreaktionen aber auch auf die Kondition und daraus folgend unter Umständen sogar auch auf die Fitness (Überleben, Reproduktion) des Individuums aus. Diese Reaktionen betreffen zunächst nur die Ebene des Individuums. Allerdings können daraus Konsequenzen resultieren, die auf weiteren Ebenen der biologischen Organisation, wie Populationsgröße naturschutzfachlich relevanter Arten, Biozönose, bis hin zum Ökosystem wirken. Die Gewässerfreizeit kann auch direkt Lebensräume beeinträchtigen, z. B. über Trittschäden. Unter Umständen sind solche Wirkungen dann naturschutzfachlich erheblich. Erst dann sollte der Einfluss als Störung bezeichnet werden und kann entsprechende Schutzmaßnahmen nach sich ziehen. Ziel dieser Schutzmaßnahmen ist es dann, den anthropogenen oder natürlichen Einfluss als Reiz einzudämmen. Insbesonders ist von erheblichem Einfluss zu sprechen, wenn durch die Freizeit bestimmte bedrohte Arten gänzlich aus einem Gebiet verschwinden oder die Abundanzen > 50 % unter den Gebieten liegen, in denen keine Freizeit stattfindet. Ob dies der Fall ist und unter welchen Umständen, wird in STÖRBAGGER am Beispiel des Angelns im Vergleich zu anderen Gewässernutzungsformen untersucht.

Literatur: Stock, M., Bergmann, H.-H., Helb, H.-W., Keller, V., Schnidrig-Petrig, R., & Zehnter, H.-C. (1994). Der Begriff Störung in naturschutzorientierter Forschung: ein Diskussionsbeitrag aus ornithologischer Sicht. Z. Ökologie u. Naturschutz, 3(1994), 49-57.

 

Ein anthropogener oder natürlicher Einfluss übt einen Reiz aus, der Reaktionen von Individuen oder Konsequenzen auf unterschiedlichen Ebenen der biologischen Organisation verursachen kann. Reaktionen und Konsequenzen werden als Auswirkungen zusammengefasst. Die Erregung eines Tieres, Verhaltensänderung von Tieren, Verletzungen von Tieren und Pflanzen und Veränderung der Kondition, haben vorerst nur Auswirkungen auf der Ebene des Individuums. Die Fitness, die sich aus der Reproduktion und dem Tod bzw. der Entnahme eines Individuums zusammensetzt, hat sowohl Auswirkungen auf der Ebene des Individuum, sowie auf Populationsebene. Die Einführung von Neobiota oder der Besatz von z.B. Fischen kann auf Populations– und Biozönose-Ebene wirken. Habitatveränderungen wirken sich auf das gesamte Ökosystem aus und können gleichzeitig die Reaktionen von Tier- und Pflanzenindiviuen auf Störreize beeinträchtigen. Oft sind Auswirkungen auf eine Ebene der biologischen Organisation kompensierbar. Ist dies nicht der Fall, wirken sie sich auf weitere Ebenen aus. Jegliche Auswirkungen sollten jedoch erst nach einer Bewertung anhand definierter Kriterien als „Störung“ bezeichnet werden. Die naturschutzfachlich relevante Bewertung als erhebliche Störung kann innerhalb des normativen Rahmens Schutzmaßnahmen nach sich ziehen (stark modifiziert nach Stock et al. (1994).